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Was passiert, wenn man keine Rauchmelder hat?
wenn man keine Rauchmelder hat

Was passiert, wenn man keine Rauchmelder hat?

Seit etwa 10 Jahren gibt es eine Rauchwarnmelder Pflicht. Doch wer ist für die Rauchmelder zuständig? Und was passiert, wenn man keine Rauchmelder hat?

 

Hintergründe zur Rauchwarnmelder Pflicht

Schlafende Menschen bemerken Brände oft nicht, da sie den Geruch von Rauch nicht wahrnehmen. In der Regel ersticken sie durch Rauch oder Sauerstoffmangel, ohne zu erwachen. Rauchwarnmelder retten also Leben.

Das ist der Grund, warum heute zumindest für Neubauten in allen Bundesländern eine Rauchwarnmelder Pflicht besteht. Da die Vorschriften zu den Landesgesetzen gehören, gibt es im Hinblick auf die Wartung und die Konsequenzen, wenn Rauchmelder fehlen, in den einzelnen Bundesländern Unterschiede.

 

Wer für Rauchwarnmelder zuständig ist

Meist ist der Vermieter beziehungsweise Eigentümer des Gebäudes für die Installation zuständig. Die Wartung wird dagegen in der Regel dem Bewohner, also dem Mieter, überlassen. In Berlin obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten die Sicherstellung des Betriebs, beispielsweise die Batterien rechtzeitig auszutauschen. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) legt nicht fest, wer für die Wartung zuständig ist. Vermieter können aber den Mietvertrag derart gestalten, dass sie die Wartung den Mietern auferlegen.

 

Wieso Rauchmeldern vernetzt sein sollten

Leider schreiben die Verordnungen nichts über die Qualität der Rauchmelder vor. Auch gibt es keine Vorschrift für einen regelmäßigen Rauchwarnmelder Test oder dass die Rauchmelder vernetzt sein müssen.

In kleinen Wohnungen ist eine Vernetzung der Melder tatsächlich nicht sehr wichtig. Aber in großen Wohnungen ist dies dringend anzuraten. Wie sollen Sie bemerken, wenn es im Kinderzimmer brennt, das sich beispielsweise in einer anderen Etage befindet als das Wohnzimmer, in dem Sie fernsehen?

 

Ein Rauchwarnmelder Test ersetzt keine fachmännische Beratung

Wir von der DS-Sicherheitstechnik GmbH sehen immer wieder falsch montierte Rauchmelder oder Geräte, die sich für den Einsatzzweck nicht eignen. Wir raten daher dringend, sich vor dem Kauf beraten zu lassen. Auch die Installation sollte durch einen Fachmann erfolgen. Nur so sind Sie als Hauseigentümer auf der sicheren Seite, wenn es bei einem Brand zu einem Personenschaden kommt.

Leider sieht der Gesetzgeber keine Kontrollen der Rauchmelder vor. Im Schadenfall können fehlende, ungeeignete oder schadhafte Rauchmelder aber zu erheblichen Problemen führen.

 

Konsequenzen, wenn Rauchmelder fehlen

§ 85 (Ordnungswidrigkeiten) der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) sieht vor, dass eine Geldbuße bis zu 500 000 Euro für Verstöße gegen die Bauordnung erhoben werden kann. Die Rauchwarnmelder Pflicht ist Bestandteil dieser Verordnung. Allerdings müssen Sie diese kaum befürchten, da es nach erfolgter Bauabnahme üblicherweise keine Kontrollen gibt.

Da Rauchmelder keine Brände verhindern, sondern in erster Linie der Rettung von Menschen dienen, ist auch nicht zu befürchten, dass die Gebäude- oder Hausratversicherung nicht zahlt, weil es keinen Rauchwarnmelder gab.

Bei Personenschäden drohen aber empfindliche Strafen, denn es kann eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung vorliegen. Je nach den Umständen kann auch von einer größeren Schuld ausgegangen werden und das Gericht nimmt einen Totschlag an. Dieser zieht eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren nach sich.

Juristisch steht nicht fest, was passiert, wenn man keine Rauchmelder hat. Aber ohne Rauchmelder gefährden Sie Menschenleben, das ist eine Tatsache. Wenden Sie sich an einen Fachmann, denn wir kennen viele Optionen, sich vor Bränden und deren Folgen wirkungsvoll zu schützen. 

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