Welche Versicherung bezahlt bei einem Einbruch?
Welche Versicherung bezahlt bei einem Einbruch?

Welche Versicherung bezahlt bei einem Einbruch?

Ein Einbruch ist ein schlimmes Erlebnis. Für manche ist es so schlimm, dass das Erlebte zu einem regelrechten Trauma führt. Fremde Menschen sind in Ihre Privatsphäre eingedrungen und haben unter Umständen wertvolle Gegenstände oder Geld entwendet. Schlimm genug, dass das Unglück überhaupt passiert ist, doch oftmals wird man nun auch noch zur Kasse gebeten. Kaputte Türen, zerschlagene Fenster, je nachdem wie groß der Schaden ist, muss nach einem Einbruch einiges repariert werden. Da stellt sich verständlicherweise die Frage: Welche Versicherung bezahlt bei einem Einbruch?

Wir von DS-Sicherheitstechnik aus Berlin beschäftigen uns mit den Sicherheitsfragen, die Ihren Alltag erleichtern und klären Sie gerne darüber auf, was Sie nach einem Einbruch erwartet. Egal, ob es sich dabei um Ihren Privathaushalt oder ein Unternehmen handelt. In unserem Blog Beitrag erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Was macht die Polizei bei einem Einbruch?

Wer einen Einbruch bei sich zu Hause oder in seinem Büro bemerkt, wird vermutlich zu aller erst eines tun: Die Polizei verständigen. Doch was genau macht die Polizei bei einem Einbruch? Ist der Einbrecher nicht ohnehin schon über alle Berge? Wir klären auf, was man noch tun kann und wie die Polizei nach einem Einbruch vorgeht.

Sobald Ihre Meldung bei der Polizei eingeht, dass bei Ihnen eingebrochen wurde, wird eine Streife zu Ihnen nach Hause geschickt. Die Polizei beginnt üblicherweise zunächst mit der Tatortuntersuchung. Hierfür wird der Tatort gesichert bzw. abgesperrt und es werden mögliche Spuren und Beweismittel gesichert. Je mehr Beweise gesichert werden können, desto höher ist die Chance, den Täter identifizieren oder zumindest den Tathergang nachvollziehen zu können.

Auch in der nahen Umgebung wie dem Garten, der Einfahrt, der Garage oder ähnlichen Orten kann nach Spuren gesucht werden. Falls Sie Nachbarn haben, die möglicherweise eine Information zum Tathergang beitragen können, werden diese befragt. Auch weitere Zeugen die sich melden werden angehört. Falls es eine verdächtige Person gibt, die aufgefallen ist, spricht die Polizei eine Fahndung aus.

Anders läuft es, falls der Einbrecher noch im Gebäude ist. Dann wird die Polizei selbstverständlich versuchen, den Einbrecher zu ertappen und ihn festzunehmen.

Wie genau die Polizei am effektivsten arbeitet, hängt jedoch immer auch von dem ganz individuellen Tathergang ab. Je nach Art und Schwere des Einbruchs wird die Polizei andere Maßnahmen ergreifen. In jedem Fall ist sie dafür da, Ihnen zu helfen.

Was sollte man tun bei einem Einbruch, der nachts passiert?

Ein nächtlicher Einbruch ist besonders angsteinflößend. Wenn Sie mitten in der Nacht Geräusche hören, die von möglichen Einbrechern stammen könnten, werden Sie mit Sicherheit zunächst erstarren wollen. Dabei ist es wichtig, sofort zu agieren. Alarmieren Sie sofort die Notrufnummer 110 und zögern Sie nicht. Ihre Gesundheit und Unversehrtheit sind wichtiger als ein eventuell falscher Alarm.

Teilen Sie den Beamten am Telefon Ihre genaue Adresse mit und berichten Sie, was Sie gerade wahrnehmen. Falls Sie den oder die Täter bereits gesehen haben, können Sie eine erste Beschreibung der verdächtigen Person durchgeben. Sofern Sie können, schützen Sie sich selbst, indem Sie beispielsweise das Haus oder die Wohnung verlassen, die Zimmertür abschließen oder falls nicht anders möglich, sich verstecken. Versuchen Sie so leise wie möglich zu sein, damit die Einbrecher nicht auf Sie aufmerksam werden.

Sobald die Polizei eintrifft, sollten Sie versuchen alle Informationen, die Sie haben, so genau wie möglich zu schildern. So fällt es den Beamten leichter, die Fahndung aufzunehmen.

Wer zahlt bei einem Einbruch die Wohnungstür?

Leider kann es passieren, dass bei einem Einbruch etwas beschädigt wird. Meist ist dies die Haus- oder Wohnungstür. Entweder brechen die Einbrecher die Tür auf oder zerschlagen das Glas, falls welches integriert ist. Klar, dass sich da die Frage stellt, wer für den Schaden aufkommen und die Wohnungstür zahlen muss.

Üblicherweise ist es so, dass der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses den Schaden übernehmen muss. Das sind unter Umständen Sie selbst. Hier gelten aber ein paar Sonderregeln. Solange die Tür aufgrund mangelnder Sicherheit aufgebrochen wurde, kann der Vermieter oder Eigentümer des Gebäudes zur Kasse gebeten werden. Denn in diesem Falle ist er derjenige, der seine Pflicht für angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen vernachlässigt hat.

Falls Sie jedoch eine Einbruchversicherung abgeschlossen haben, kann diese für den Schaden aufkommen. Prüfen Sie hierbei jedoch die genauen Bedingungen Ihrer Versicherung, denn diese können je nach Versicherung sehr unterschiedlich und individuell sein.

Wer zahlt bei einem Einbruch durch die Fenster?

Auch falls die Einbrecher durch die Fenster ins Gebäude eingedrungen sind, finden Sie unter Umständen einen erheblichen Schaden vor. Ähnlich wie bei einer Wohnungstür gilt auch für Fenster, dass in der Regel der Eigentümer oder Vermieter für die Kosten der Reparatur oder des Austauschs nach einem Einbruch aufkommen muss. Auch hier kann die Einbruchversicherung geltend gemacht werden, falls Sie über eine solche verfügen.

Wann verjährt der Einbruch?

Bei Ihnen wurde eingebrochen, doch der Einbrecher hat sich aus dem Staub gemacht? Je nachdem wie lange der Einbruch nun schon in der Vergangenheit liegt, stellt sich die Frage, ob die Einbrecher überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen werden können. Wann verjährt Einbruch?

Der wohl häufigste Fall des Wohnungseinbruchsdiebstahls ist in § 244 StGB festgehalten. Hier gilt, dass bei Einbruch mit Diebstahl, nach welchem der Täter oder die Täterin geflohen ist und nicht geschnappt wurde, die Tat nach 10 Jahren verjährt.

In § 79 StGB ist geregelt, dass eine Straftat nach einer bestimmten Zeitspanne verjährt, falls der Täter aus dem Gefängnis flieht. Auch dann kann es passieren, dass er nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, falls er es schafft unterzutauchen.

Anders sieht die Gesetzeslage aus, falls es sich um Minderjährige handelt oder beim Einbruch jemand verletzt wurde. Generell ist es immer wichtig, alle Besonderheiten einer Tat in Betracht zu ziehen, um genau sagen zu können, wann eine Tat wie Einbruch verjährt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Einblick in die besondere Situation eines möglichen Einbruchs geben konnten. Bei Fragen stehen unsere Experten von DS-Sicherheitstechnik Ihnen stets zur Verfügung. Um sich besser gegen Einbruch schützen zu können, informieren Sie sich gerne über unsere Alarmanlagen und Videoüberwachungen. Wir bieten Ihnen das passende Equipment für alle Eventualitäten und stehen Ihnen stets mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.

Weitere Beiträge

Teilen Sie unseren Beitrag mit Ihren Freunden
Facebook
WhatsApp
LinkedIn

Wartung