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5 Tipps zum Montieren von Rauchmeldern

5 Tipps zum Montieren von Rauchmeldern

Die Regeln für das Montieren von Rauchmeldern sind erstaunlicherweise weitgehend unbekannt. Jeder weiß zwar, dass es irgendwelche Vorschriften gibt, aber über das Montieren von Rauchmeldern wissen nur wenige wirklich Bescheid. Diese 5 Tipps bringen Licht in das Dunkel der Verordnungen.

1. Rauchmelder montieren – welche Vorschriften gibt es

Die Pflicht, Rauchmelder zu montieren, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Jedes der 16 Bundesländer hat daher etwas abweichende Vorschriften. Derzeit besteht in 15 Bundesländern die Pflicht, Neu- und Bestandsbauten mit Rauchmeldern auszustatten. Lediglich in Sachsen haben Sie in Bestandsgebäuden bis Ende des Jahres 2023 Zeit, einen Rauchmelder zu installieren.

Wichtig: Bei den meisten Rauchmeldern müssen Sie die Batterie nach etwa einem Jahr austauschen, beziehungsweise, wenn das Gerät ein immer wiederkehrendes kurzes Signal meldet. Bei Geräten mit Langzeitbatterie ist in der Regel nach 10 Jahren das gesamte Gerät auszutauschen. Beachten Sie unbedingt die Angaben des Herstellers.

2. Wo Sie Rauchmelder montieren müssen

Alle Landesbauordnungen bestimmen, dass in Räumen, welche Menschen zum Schlafen nutzen, Rauchmelder angebracht werden müssen. Gleiches gilt für Flure, die als Rettungswege dienen. Mit anderen Worten, in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Hausflur gehört immer ein Rauchmelder.

Warum meist kein Rauchmelder im Wohnzimmer vorgeschrieben ist, hängt mit der Vorstellung zusammen, dass Menschen, die nicht schlafen, einen Brand auch ohne Warnmelder bemerken. In Berlin und Brandenburg besteht aber eine Pflicht, auch Wohn- und Arbeitszimmern mit Rauchmeldern auszustatten. Logischerweise kann auch in diesen Räumen unbemerkt ein Feuer ausbrechen. Lediglich in Küchen sind keine Rauchmelder vorgesehen, da Koch- und Bratdünste zu einem Fehlalarm führen können. Hier können Sie stattdessen eine Brandwarnanlage anbringen lassen.

3. Wer für die Montage und Wartung zuständig ist

Alle Vorschriften legen fest, dass der Vermieter beziehungsweise Hauseigentümer für die Montage der Rauchmelder verantwortlich ist. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind diese auch für die Wartung zuständig. In allen anderen Bundesländern müssen sich die Mieter um den Funktionserhalt der Rauchmelder kümmern.

Eine Vorschrift, wer Rauchmelder montieren darf, gibt es nicht. Bitte beachten Sie die Hinweise zur richtigen Montage von Rauchmeldern am Ende des Artikels. Aber wir empfehlen, die Montage einem Fachmann zu überlassen. Dieser berät Sie auch beim Kauf eines Rauchmelders.

4. Worauf Sie beim Kaufen von Rauchmeldern achten sollten

Einfache Rauchmelder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich im Zimmer Rauch entwickelt. Dies reicht üblicherweise nur dann aus, wenn sich ein Mensch mit durchschnittlichem Hörvermögen in der Nähe des Geräts aufhält. Der schrille Ton bleibt oft unbemerkt, wenn er in einem geschlossenen Raum ertönt, in dem sich niemand aufhält. Sie sitzen beispielsweise gemütlich im Wohnzimmer im Erdgeschoss und hören nicht, wenn der Rauchmelder im Schlafzimmer anschlägt. Generell bieten vernetzte Geräte eine optimale Sicherheit, denn natürlich kann ein Brand auch dann ausbrechen, wenn Sie sich nicht im Raum aufhalten.

Besonders problematisch ist, wenn die Bewohner gehörlos oder schwerhörig sind. Üblicherweise schlafen hörgeschädigte Menschen ohne Hörgerät und werden daher von dem Alarmton nicht geweckt. Dieser Personenkreis benötigt ein Meldesystem, das sowohl optisch als auch durch Vibrationen, beispielsweise ein Rüttelkissen im Bett, einen Brand meldet.  Wir von der DS-Sicherheitstechnik GmbH beraten Sie gerne, damit Sie den Rauchmelder finden, der genau zu Ihrer spezifischen Situation passt. Billige Geräte vom Discounter reichen selten aus, selbst wenn sie die DIN-Vorschriften erfüllen und gesetzlich zugelassen sind.

5. Wie Sie Rauchmelder richtig montieren

Auch das beste Gerät bietet keine Sicherheit, wenn Sie den Rauchmelder nicht richtig montieren. Achten Sie darauf, wie und wo Sie den Rauchmelder montieren müssen. Rauchwarnmelder sollten immer waagerecht und möglichst mittig im Raum an der höchsten Stelle angebracht werden. Da die meisten Rauchmelder mit einem Taster ausgestattet sind, der für einen Test gedrückt werden muss, bringen viele Menschen das Gerät nicht an der höchsten Stelle eines Raumes an. Sie wählen einen Montageort, den sie bequem auch ohne Leiter erreichen können. So wird der Alarm im Brandfall viel zu spät ausgelöst.

In Räumen mit Pult- oder Satteldächern, also mit Dachschräge von mehr als 20°, ist Folgendes zu beachten:

  • Sofern es keine waagerechte Decke gibt, ist der Rauchmelder mindestens 0,5 und höchstens einen Meter von der Dachspitze entfernt, in der Raummitte an der Dachschräge zu montieren.
  • Gibt es einen horizontalen Deckenteil von weniger als einen Meter Breite, erfolgt die Montage ebenfalls an der Schräge.
  • Ist die waagerechte Decke breiter als einen Meter, bringen Sie den Rauchmelder mittig an der horizontalen Decke an.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie nicht sicher sind, wo der Rauchmelder angebracht werden soll. Wir beachten natürlich, wenn wir Rauchmelder montieren, alle Vorschriften. Es geht schließlich nicht nur um das Erfüllen von gesetzlichen Vorschriften, sondern um Ihre persönliche Sicherheit.

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