Sind Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar? DS Sicherheitstechnik verrät Ihnen wie Sie Geld sparen können!
Einen Rauchwarnmelder hat jeder an der Decke! Egal ob Mieter oder Hausbesitzer, ein Rauchwarnmelder ist in fast jedem Raum vorgeschrieben. Grundsätzlich müssen diese beispielsweise im Schlafzimmer, im Flur oder anderen Fluchtwegen angebracht werden. Überall dort, wo Menschen schlafen, sind Rauchwarnmelder Pflicht! Dies gilt ohne Ausnahme für ganz Deutschland. Doch Rauchwarnmelder kosten! Nicht nur die Anschaffung selbst, auch die Installation will bezahlt werden. Da stellt sich manch einer die Frage: Sind Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar?
DS Sicherheitstechnik zeigt Ihnen in diesem Beitrag, wie und für wen es klappen kann, Rauchwarnmelder steuerlich abzusetzen und so bares Geld zu sparen. Wir kennen uns als Team für Sicherheitstechnik bestens mit Rauchwarnmeldern aus und durften eine Vielzahl von Mietern und Hausbesitzer schon oft darüber aufklären, wie sie ihre Rauchwarnmelder steuerlich absetzen können. Dieses Wissen möchten wir heute gerne auch mit Ihnen teilen, viel Spaß!
Wartung Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar- So kriegen Sie Ihr Geld wieder!
Sie sind Hausbesitzer oder Mieter und haben pflichtgemäß einen Rauchwarnmelder erworben, den Sie auf eigene Kosten angebracht haben? Keine Sorge, es sind sowohl die Installation als auch die Wartung Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar! Hierzu sollten Sie die Rechnungen für den Kauf, die Installation und die Wartung dringend aufbewahren, welche Sie dann als Nachweis für die exakten Kosten nutzen können. Für Vermieter gilt, dass sie die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Sind Sie jedoch Besitzer eines Eigenheims, geht dies nicht! Anstatt dessen können Sie jedoch die Handwerkerkosten für die Installation und die Wartung steuerlich abgesetzt werden!
Gute Nachricht für alle Sparfüchse! Miete Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar
Mieter sein hat einige Vorteile! Man muss sich um weniger kümmern und bekommt im besten Falle jederzeit Unterstützung des Vermieters, sollte etwas nicht stimmen. So auch bei der Installation der Rauchwarnmelder und deren Kosten. Denn falls Sie in einer Mietwohnung leben, ist Ihr Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Als Mieter müssen Sie sich also weder um die Installation noch um die Kosten Gedanken machen. In seltenen Fällen jedoch kann es sein, dass der Vermieter Ihnen die Kosten für die Brandwarnanlage in den Betriebskosten abrechnen. Schauen Sie hierfür am besten in Ihrem Mietvertrag nach, wo dies festgelegt ist!
Auch als Vermieter gilt keine Panik! Es sind bei jeder Miete Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar! Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, abzusetzen:
- Anschaffung
- Installation
- Wartung.
Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar Mieter vs. Eigenheimbesitzer- DS Sicherheitstechnik bietet professionellen Support rund um Ihren Rauchwarnmelder!
Rauchwarnmelder steuerlich absetzbar Mieter ist also auf jeden Fall möglich und es lohnt sich! Wir von DS Sicherheitstechnik wissen genau, dass jeden Mieter dieses Thema beschäftigt. Schließlich möchte man nicht für etwas zahlen, was man nicht zwingend erwerben wollte. Doch Rauchwarnmelder sorgen für Ihre Sicherheit, was gibt es Wichtigeres? Leider gilt die Kostenersparnis nicht für Besitzer eines Eigenheims. Die Kosten für den Kauf eines Rauchwarnmelders sind in diesem Falle nicht von der Steuer absetzbar, denn da sie als privat veranlasst gelten, müssen die Kosten eigenständig übernommen werden. Eine Ausnahme gilt nur, falls die Installation von einem Handwerker vorgenommen werden. In einem solchen Falle gilt die Anbringung eines Rauchwarnmelders als haushaltsnahe Dienstleistung.
Falls Sie noch nach einem geeigneten Rauchwarnmelder suchen, können Sie bei DS Sicherheitstechnik schnell fündig werden! Bei uns erhalten Sie eine große Auswahl an Rauchwarnmeldern und das entsprechende Zubehör. Unsere Techniker kommen auf Wunsch mit dem Rauchwarnmelder zu Ihnen nach Hause und installieren den Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Wir bieten Ihnen außerdem jeglichen Support bei steuerlichen Fragen!
Treten Sie noch heute mit unserem Team in Kontakt und finden Sie den perfekten Rauchwarnmelder für Ihre Immobilie! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!