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Wartung der Alarmanlage: Darauf sollten Sie achten
Wartung der Alarmanlage: Darauf sollten Sie achten

Wartung der Alarmanlage: Darauf sollten Sie achten

Leider vergessen insbesondere Privatpersonen, wie wichtig bei der Alarmanlage die Wartung ist. Sie gehen davon aus, dass es reicht, eine Einbruchmeldeanlage einzubauen, um künftig sicher zu sein. Selbst viele Firmen verzichten darauf, bei der Alarmanlage eine Wartung durchzuführen.

Warum die Wartung der Alarmanlage wichtig ist

Ihre Gewerberäume oder Ihr Privathaus haben nur dann einen ausreichenden Schutz, wenn Ihre Meldeanlage zuverlässig funktioniert. Natürlich weisen wir von DS-Sicherheitstechnik Sie bei der Installation des Alarmsystems in die sachgemäße Bedienung ein. Wir geben Ihnen auch Tipps, wie Sie einen Teil der Wartung Ihrer Alarmanlage selbst durchführen können. Wir raten beispielsweise regelmäßig eine Funktionsprüfung durchzuführen.

Sie kann aber Service & Wartung der Alarmanlage durch einen Fachbetrieb nicht ersetzen. Bedenken Sie: Nur wenn die Programmierung und alle Komponenten zu 100 % exakt abgestimmt sind, wird die Alarmanlage absolut zuverlässig funktionieren.

Wie oft sollten Sie eine Alarmanlage prüfen

Eine gesetzliche Vorschrift, wie sie bei Rauchmeldern besteht, gibt es für Einbruchmeldeanlagen nicht. Auch besteht keine Pflicht zum Einbau einer solchen Meldeanlage. Allerdings können Versicherungen, die Sie vor den Folgen eines Einbruchs absichern, darauf bestehen, dass Sie eine Alarmanlage installieren lassen. In diesem Rahmen kann das Unternehmen auch auf regelmäßigen Service & Wartung der Alarmanlage bestehen.

Die geforderten Wartungsintervalle hängen in der Regel vom Risiko ab, dass bei Ihnen eingebrochen wird. Die Richtlinien 2311 schreiben vor, dass die Wartung der Alarmanlage mindestens jährlich zu erfolgen hat. Abweichende Regelungen sind beispielsweise für Juweliere oder Firmen, die gefährliche Stoffe lagern, üblich. Im Einzelfall kann für die Alarmanlage eine monatliche Wartung vorgeschrieben werden. Wer die regelmäßige Wartung versäumt, verliert den Versicherungsschutz oder bekommt nicht den ganzen Schaden ersetzt.

Vorschriften zur Wartung von Alarmanlagen

Die erwähnten Richtlinien 2311 bestimmen Mindestanforderungen an die Planung, die Installation, den Betrieb und die Wartung von Einbruchmeldeanlagen (EMA). In den Richtlinien sind allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden spezifiziert. Die im Prüfungskatalog festgeschriebenen Prüfungen sind aufwändig und von Laien kaum selbst auszuführen. Wir empfehlen daher, einen Vertrag über Service & Wartung Ihrer Alarmanlage abzuschließen.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Wartung durch den Profi zeigen, welche Prüfungen Sie sinnvollerweise häufiger durchführen sollten und wie Sie diese vornehmen. Sie sollten beispielsweise selbst darauf achten, ob die Bauteile lockern.

Service & Wartung einer Alarmanlage nach Prüfkatalog VdS 2311

Folgende Funktionen prüft der Fachmann im Rahmen der Wartung Ihrer Alarmanlage

  • Übertragungswege: Gibt es Unterbrechungen und wo sind diese möglich?
  • Signalgeber: Ertönen die Signaltöne wie vorgesehen? Test aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder beziehungsweise der Übertragungswege zu nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern
  • Anzeige- und Betätigungselemente: Kontrolle, ob alle Anzeigen und Bedienelemente funktionieren.
  • Mechanische Befestigungen: Überprüfen, ob alles noch sicher montiert ist, auch ob es äußere mechanische Beschädigungen und Verschmutzung gibt.
  • Energieversorgung: Prüfung, ob die Alarmeinrichtung an den Strom angeschlossen ist, alle Kontakte leiten. Außerdem erfolgt der Austausch von Batterien.
  • Überwachungsbereiche von Bewegungsmeldern: Kontrolle durch Gehtest
  • Störende Beeinflussungen: Testen, wie sich Veränderungen im Raum auf die Alarmanlage auswirken.
  • Software: Installation von Updates.
  • Organisatorische Maßnahmen: Überprüfung der Benutzerverwaltung und der Codes. Eventuell Nachschulung der Nutzer
  • Anlagendokumentation: Kontrolle der Anlagendokumentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit
  • Dokumentation der Wartungstätigkeiten

Bei Anlagen, die eine Aufschaltung und Alarmweiterleitung zu einer Notruf- und Sicherheitsserviceleitstelle (NSL) haben, erfolgt bei der Wartung der Alarmanlage auch ein Test, ob die Verbindung besteht und Signale dort ankommen.

Bei größeren Alarmsystemen lassen sich meistens einzelne Bereiche scharf oder unscharf schalten. Auch diese Funktion wird bei der Wartung geprüft.

Tipp: Falls es häufig zu einem Fehlalarm kommt, kontrollieren Sie, ob vielleicht Gegenstände im Bereich des Bewegungsmelders oder Haustiere diesen auslösen. Sollten Sie die Ursache nicht herausfinden und abstellen können, warten Sie nicht bis zur nächsten Wartung der Alarmanlage, sondern rufen einen Experten zu Hilfe. Manchmal lösen Einbrecher absichtlich wiederholt einen Alarm aus, um den Betreiber zu veranlassen, die Meldeanlage abzustellen.

Was kostet die Wartung einer Alarmanlage?

Es kommt natürlich darauf an, welche Komponenten verbaut sind und wie groß deren Wartungsbedarf ist. Außerdem hat die Größe der Anlage, die Zahl der Sensoren und Melder Einfluss auf den Preis. Die Frage: „Was kostet die Wartung einer Alarmanlage?” lässt sich aus diesem Grund nicht pauschal beantworten.

Gehen Sie von jährlichen Kosten zwischen 200 und 500 Euro aus. Viele Betriebe gewähren Rabatte, wenn Sie einen langfristigen Servicevertrag abschließen. Denken Sie beim Thema Service & Wartung der Alarmanlage nicht an die Kosten, sondern daran, wie viel Sie durch die Sicherheit einer gut gewarteten Alarmanlage sparen. Ein Einbruch verursacht weit höhere Kosten. Zwar ersetzt die Versicherung den materiellen Schaden, dafür müssen Sie aber künftig mit höheren Beiträgen rechnen.

Wie die Wartung der Alarmanlage steuerlich absetzbar ist

Wenn Ihre Alarmanlage einen Betrieb oder Geschäftsräume absichert, handelt es sich um eine betriebliche Einrichtung. Sie können daher die Anschaffungskosten und die Kosten für die Instandhaltung als Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehen. Das bedeutet natürlich, dass die Wartung der Alarmanlage steuerlich absetzbar ist. Hauseigentümer können diese Kosten ebenfalls absetzen, wenn die Alarmanlage ein Objekt, das sie gewerblich nutzen, absichert. Dabei ist es egal, ob es aktuell vermietet ist und Einnahmen erzielt werden.

Vermieter haben die Option, die Kosten auf die Mieter umzulegen. In diesem Fall ist die Wartung der Alarmanlage nicht steuerlich absetzbar. Wichtig, das Umlegen auf die Mieter ist nur möglich, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gibt.

Übrigens: Sie brauchen für den Einbau einer Alarmanlage anders als bei einer Videoüberwachung keine Genehmigung der Mieter.

Sonderfall: Wartung der Alarmanlage als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen

Auch Privatpersonen können die Kosten für Service & Wartung einer Alarmanlage zum Teil absetzen. Sie haben die Option, nach § 35 a Abs. 3 EstG einen Teilbetrag anzusetzen, genauer 20 % der Kosten für einen Handwerker, der die Wartung der Alarmanlage ausführt. Allerdings gilt das nur für den Arbeitslohn, die Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber für erforderliche Ersatzteile.

Pro Jahr können Sie aber nur maximal 1.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Diese Summe gilt für sämtliche Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zusammen.

Falls Sie noch Fragen zur Installation einer Alarmanlage oder zur Wartung haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Einer unserer Experten meldet sich bei Ihnen und berät Sie gerne ausführlich. Natürlich wünschen wir Ihnen, dass Ihre Alarmanlage Sie zuverlässig vor Eindringlingen schützt.

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