Videoüberwachung- Was ist erlaubt?
Das Thema Videoüberwachung ist ein heikles Thema. Die einen möchten sich schützen und legen großen Wert auf eine ausgefeilte Sicherheitstechnik inklusive Videoüberwachung. Die anderen fühlen sich beobachtet und möchten nicht, dass sie oder ihr Grundstück gefilmt werden. Beide haben recht, oder?
Diesen und weiteren Fragen möchten wir von DS Sicherheitstechnik Berlin in diesem Beitrag auf den Grund gehen. Das strittige Thema der Videoüberwachung sollte keines sein und das Sehen vor allem wir als Sicherheitsexperten so! Sicherheit ist wichtig, das ist klar. Und Ihre Sicherheit liegt uns sehr am Herzen, weswegen wir mit großer Leidenschaft für und an einem Sicherheitssystem für jedermann arbeiten, durch welches kein Nachbar oder Anwohner sich auf den Schlips getreten fühlt.
Wer sich näher mit diesem Thema beschäftigt, wird sehen, wie wichtig die Sicherheit des eigenen Heims, der eigenen Familie und des eigenen Hab und Guts ist! Eine Videoüberwachung gehört hierbei definitiv, jedoch nicht immer zwangsläufig hinzu. Wir möchten jeden mit unserer Sicherheitstechnik ansprechen und somit auch mit den Unklarheiten rund um das Thema Videoüberwachung aufräumen. Informieren Sie sich in unserem heutigen Beitrag darüber, was zu beachten ist, sollten Sie selbst sich eine Videoüberwachung anschaffen wollen und was Sie bei einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz beachten sollten. Diese und weitere Fragen klären wir für Sie! Viel Spaß beim Informieren.
Videoüberwachung- Erlaubt oder Verboten, das ist hier die Frage
Wie bereits erwähnt, ist das Thema Videoüberwachung ein umstrittenes und es gibt nicht nur Fans dieser Methode der Sicherheitstechnik. Dies liegt vor allem daran, dass es immer zwei Seiten der Medaille gibt, denn hier gibt es jemanden, der überwacht, und jemanden, der sich unter Umständen überwacht fühlt.
Wer sein Heim, sein Büro, seine Garage oder eventuell sein gesamtes Grundstück mit einer Videoüberwachung ausstattet, tut dies aus einem einfachen Grund: Zum eigenen Schutz vor Einbrechern, Randalierern, Diebstahl, Überfall, Betrug, Beschädigung oder Vandalismus. Denn wer eine Videoüberwachung am Haus installiert hat, kann damit versteckte oder schlecht einzusehende Ecken filmen, welche eine Schwachstelle des Hauses darstellen und mögliche Eindringlinge förmlich anlocken. Sehen diese dann, dass Sie bei ihrer möglichen Tat gefilmt werden, werden sie entweder die Flucht ergreifen oder eben dabei gefilmt werden. Dies ermöglicht später eine Aufklärung des Falls und mit Glück eine Identifizierung des Täters.
Doch Nachbarn, Anwohner oder andere Bewohner desselben Hauses, welche diese Art der Sicherheitstechnik nicht akzeptieren, fühlen sich durch die Videoüberwachung möglicherweise gestört. Manche fühlen sich beobachtet, andere möchten aus Prinzip nicht, dass ihr Grundstück gefilmt wird. Dies muss berücksichtig und respektiert werden.
Doch hat man das Recht dazu, sich selbst per Videoüberwachung zu schützen, auch wenn auf den Videos möglicherweise ein Teil eines gemeinschaftliche Gehweges, Grundstückes oder Ähnliches zu sehen ist? Klar ist hierbei, sein eigenes Grundstück, Haus, Garage oder sonstiges Eigentum darf man uneingeschränkt filmen. Andere Menschen, Grundstücke, öffentliche Plätze wie etwa den Gehweg oder gemeinschaftliche Garagen jedoch darf man nicht zwangsläufig Videoüberwachen. Hierzu muss man sich erst die Erlaubnis der Anwohner oder anderen Eigentümer einholen! Wer dies missachtet, muss mit einer Klage oder aber einer Zahlung wegen Schadenersatz rechnen.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz- Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen?
Nicht nur im privaten Umfeld, vor allem aber auch am Arbeitsplatz ist das Thema Videoüberwachung ziemlich präsent. Egal ob in einem Kleinraum- oder Großraumbüro, einer Lagerhalle oder einer Werkstatt, überall dort, wo Menschen arbeiten, kann es aus verschiedenen Gründen notwendig sein, eine Videoüberwachung zu installieren.
Einerseits kann es sein, dass Sie als Arbeitgeber einige Kameras zum Schutz für sich, Ihre Mitarbeiter und auch Ihrer Kunden installieren möchten. Dies schreckt mögliche Diebe davon ab, einen Einbruch zu riskieren. Andererseits agieren Sie vielleicht aus Angst und schlechter Erfahrung. Denn bei wem bereits einmal eingebrochen und etwas entwendet wurde, der ist ein gebrandmarktes Kind. An manchen Arbeitsplätzen wie beispielsweise einem Juwelier, ist die Installation einer Videoüberwachung fast schon Standard und ein wichtiger und gern gesehener Schutz für die Mitarbeiter. An anderen jedoch macht eine Kamera nicht auf den ersten Blick Sinn und die Mitarbeiter fühlen sich unter Umständen beobachtet.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen jedoch gesetzlich erlaubt. So lange Sie als Arbeitgeber offen und ehrlich mit Ihren Mitarbeitern über Ihr Vorhaben und Ihre Absichten sprechen, dürfen Sie eine Videokamera installieren. Die Arbeitnehmer müssen jedoch damit einverstanden sein und dem zustimmen. Die Kameras müssen außerdem sichtbar sein und dürfen nicht auf Toiletten oder in Umkleiden installiert werden.
Wenn Videoüberwachung, dann aber richtig! Sicherheitstechnik mit der Firma DS
Wer nun also eine Videoüberwachung plant, egal ob zu Hause, zum Schutze der eigenen Sicherheit oder aber im Büro beziehungsweise Arbeitsplatz, der benötigt den richtigen Ansprechpartner. Wir von der Firma DS Sicherheitstechnik aus Berlin sind stets für all Ihre Belange da. Egal ob Sie sich zunächst informieren möchten oder sich schon für eine bestimmte Sicherheitstechnik inklusive Videoüberwachung
entschieden haben, wir beraten Sie gerne zu allem und zu jeder Zeit! Wir kennen uns nicht nur mit der Technik, sondern auch mit allen rechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen rund um das Thema Sicherheitstechnik aus. Kontaktieren Sie uns noch heute!