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Rauchmelder Wartung
Rauchmelder Wartung

Wissenswerte Fakten zur Rauchmelder-Wartung

Die Rauchmelder-Wartung, dauert nur wenige Minuten und verursacht vergleichsweise geringe Kosten. Trotzdem sind Vermieter und Mieter oft unsicher, wer für die Rauchmelder-Wartung zuständig ist. Das liegt zum Teil auch an den widersprüchlichen Regelungen im Gesetz. 

Vorschriften in Berlin und Brandenburg: Wer darf Rauchmelder prüfen?

§ 48 Absatz 4 der neuen Landesbauordnung für Berlinschreibt genau vor, in welchen Räumen an welchen Stellen Rauchmelder anzubringen sind. Außerdem heißt es, dass für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Mieter zuständig ist, damit ist die Wartung der Rauchmelder die Aufgabe der Mieter. In Brandenburg schweigt sich die Landesbauordnung über die Wartung aus Die Bauordnung von Berlin besagt, dass die Mieter alleine für die Wartung verantwortlich sind. Die Wartung der Rauchmelder durch den Mieter ist also vorgeschrieben. Es bleibt ihnen überlassen, ob sie selbst warten oder ein Fachunternehmen beauftragen. Der Vermieter hätte demnach weder das Recht noch die Pflicht, die in den Räumen des Mieters installierten Geräte zu prüfen. Folglich kann er für die Wartung der Rauchmelder keine Kosten auf die Mieter umlegen. Aber so einfach ist das nicht, denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Und die Regelung in Berlin steht dem Mietrecht entgegen und das Bundesrecht ist verbindlich.

Das BGB schreibt Wartungspflicht des Vermieters vor

§ 535 BGB bestimmt, dass der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen muss Ferner ist er verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten Da funktionierende Rauchmelder vorgeschrieben sind, muss der Vermieter diese auch regelmäßig warten. Aber laut § 556 BGB kann er die Pflicht auf den Mieter übertragen. Das ist nur möglich, wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung gibt. Möglich sind prinzipiell zwei Optionen:
  • Mieter und Vermieter vereinbaren im Mietvertrag, dass der Mieter sich um die Wartung der Rauchmelder kümmert Der Mieter trägt die Kosten, die ihm durch die Wartung entstehen. Er muss beispielsweise die Batterien auf eigene Kosten ersetzen.
  • Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Vermieter die Wartung übernimmt und der Mieter die Kosten trägt.In diesem Fall sind Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder umlagefähig.

Zusammenfassung: Wann die Wartung von Rauchmeldern umlagefähig ist

Wie erwähnt müssen drei Bedingungen erfüllt sein, bevor ein Vermieter für die Wartung der Rauchmelder die Kosten vom Mieter verlangen kann.
  • In den Mieträumen wurden durch den Vermieter die vorgeschriebenen Rauchmelder installiert.
  • Es gibt eine Vereinbarung, dass die entsprechenden Betriebskosten nicht mit der Miete abgegolten sind.
  • Der Mieter wartet die Rauchmelder nicht selbst, sondern überlässt die Wartung dem Vermieter.

Eine Rauchmelder-Wartung durch Mieter ist möglich, aber unüblich

In der Regel kann der Mieter nicht entscheiden, die Rauchmelder-Wartung selbst durchzuführen, um Kosten zu sparen. Sofern die Zuständigkeit für eine Wartung auf den Mieter übertragen wurde, entscheidet üblicherweise der Vermieter, ob der Mieter die Arbeit erledigt oder der Vermieter einen Fachbetrieb mit der Wartung beauftragt. Das ist generell bei den Nebenkosten so üblich, ein Mieter kann beispielsweise nicht verlangen, dass er einen Teil der Grünanlage am Haus selber pflegt und im Gegenzug nichts für die Pflege durch einen vom Vermieter beauftragten Gärtner zahlen muss.

Wie die Kosten für die Wartung vom Rauchwarnmelder umzulegen sind

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt im § 556a den Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten fest  Sie sind, sofern es keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gibt, nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Betriebskosten, die vom Verbrauch der Mieter abhängen. Das betrifft unter anderem Kosten für die Heizung, die Erzeugung von warmem Wasser und den Verbrauch von Wasser. Der Betrieb eines Rauchmelders ist zwar nicht verbrauchsabhängig, denkbar ist aber auch eine Dank einer Fahrrad-Alarmanlage ist es wahrscheinlicher, dass Kriminelle die Fahrräder stehen lassen, und Sie können vermeiden, dass Sie ohne ein Transportmittel dastehen.  Umlage der Kosten nach der Anzahl der Rauchmelder in der Wohnung des Mieters.

Muss immer für die Wartung des Rauchmelders der Mieter die Kosten tragen?

Nein, ohne entsprechende Vereinbarung darf der Vermieter keine Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Hier ist außerdem klar, zwischen Instandhaltungskosten und regelmäßigen Wartungskosten zu unterscheiden. Der Austausch der Batterien im Rauchmelder kann zwar als Instandhaltung betrachtet werden, üblicherweise gelten aber regelmäßig anfallende Maßnahmen als Wartung, nicht als Reparatur Daher ist die normale Wartung der Rauchmelder umlagefähig.

Sollte sich bei der Wartung herausstellen, dass der Rauchmelder defekt ist und ausgetauscht werden muss, handelt es sich allerdings eindeutig um eine Instandhaltung. Diese Kosten müssen Mieter nicht übernehmen.

Wie die Wartung der Rauchmelder abläuft?

Die Rauchmelder-Wartung sehen Mieter oft als eine kleine, kaum wichtige Arbeit an. Schließlich drückt der Kontrolleur der Rauchmelder nur kurz eine Taste, um zu prüfen, ob der Signalton ertönt. In Wirklichkeit umfasst die Wartung bis zu 6 Arbeitsschritte.
  • Ausstattung in den Räumen prüfen: Die Bauordnungen der meisten Länder schreiben vor, dass in Räumen, in denen Menschen schlafen, ein Rauchmelder angebracht werden muss, sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen. Hier ist zu kontrollieren, ob etwa ein als Arbeitszimmer ausgewiesener Raum aktuell als ein Schlafzimmer genutzt wird.
  • Umgebung beachten Vielleicht ist die Funktion eines ursprünglich korrekt installierten Rauchmelders durch Veränderungen der Einrichtung eingeschränkt und er muss an anderer Stelle montiert oder durch einen weiteren ergänzt werden. Es dürfen sich in einem Umkreis von mindestens 50 Zentimetern keine Hindernisse wie Wände, Raumteiler oder Möbel befinden/span>
  • Prüfung des Äußeren des Rauchmelders:Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei von Staub, Insekten, Schmutz oder Abdeckungen sein. Ein zugestaubter Rauchmelder kann nur schwer Rauch im Raum erkennen. Es löst entweder keinen oder einen verspäteten Alarm aus.
  • Prüfung des Äußeren des Rauchmelders:Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei von Staub, Insekten, Schmutz oder Abdeckungen sein. Ein zugestaubter Rauchmelder kann nur schwer Rauch im Raum erkennen. Es löst entweder keinen oder einen verspäteten Alarm aus.
  • Ausstattung in den Räumen prüfen: Glasbruchsensoren
  • Austausch der Batterien:Der Gesetzgeber schreibt lediglich einen Mindeststandard nach der Norm Produktnorm DIN EN 14604 vor. Sofern der Rauchmelder nicht den „Q-Standard“ erfüllt, sind die Batterien jährlich auszutauschen. Geräte, die den Qualitätsstandard erfüllen, haben eine Langzeitbatterie. Sie müssen nach 10 Jahren ausgetauscht werden.
  • Funktionstest mit der Prüftaste:ach dem Drücken einer Prüftaste am Rauchmelder ertönt nach einigen Sekunden ein Signalton. Bleibt der Ton trotz neuer Batterie aus, ist der Melder in der Regel defekt.
  • Anfertigen des Rauchmelder Wartungsprotokolls: Das Schriftstück belegt, dass die fünf genannten Prüfungen durchgeführt wurden. In ihm wird auch vermerkt, ob ein Gerät ausgetauscht werden musste.

Hinweis für Berlin und Brandenburg: Schritt 1 ist in diesen Bundesländern überflüssig, da hier auch in Wohn- und Arbeitszimmern Rauchmelder zu installieren sind. Aus diesem Grund ist es unerheblich, in welchem der Räume Menschen schlafen.

Wissenswertes zum Rauchmelder Wartungsprotokoll vom Fachmann

Die zuständige Fachfirma stellt nach der Wartung ein Rauchmelder Wartungsprotokoll aus, mit dem Sie als Vermieter jederzeit belegen können, dass in Ihrem Haus alle vorgeschriebenen Rauchmelder installiert sind und ordnungsgemäß funktionieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um mehr Sicherheit beim Brandschutz in Ihrem Objekt zu erlangen.

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